Verknüpfung von Kauf- und Untersuchungsvertrag

Verknüpfung von Kauf- und Untersuchungsvertrag

In schriftlichen Kaufverträgen, insbesondere in vorgedruckten Formularen, wird oft ein Zusammenhang hergestellt zwischen dem Ergebnis der tierärztlichen Kaufuntersuchung und dem Pferdekaufvertrag. Dieser Zusammenhang betrifft speziell den Gesundheitszustand des Pferdes im Sinne einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.

Rechtskunde für ReiterInnen und RichterInnen

Rechtskunde für ReiterInnen und RichterInnen

Zum 01.01.2024 ist die neue Fassung der LPO in Kraft getreten. Sie räumt den tierschutzrechtlichen Aspekten einen höheren Stellenwert ein. In diesem Beitrag sollen Rechte und Pflichten von Reitern und Richtern beleuchtet werden. Die GrundlagenIn den „Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes“ sind Forderungen formuliert, die den Umgang mit dem Pferd allgemein, aber auch in den Bereich sportlicher Nutzung betreffen.

Rechtsfragen: Aufklärungspflicht des Verkäufers

Rechtsfragen: Aufklärungspflicht des Verkäufers

In einigen digital angebotenen Kaufvertragsformularen findet sich die Frage nach Vorerkrankungen. In diesem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, welche Aufklärungspflicht sich daraus für den Verkäufer ergibt. BeschaffenheitsvereinbarungIn den Formularverträgen ist die Frage „hatte das Pferd Krankheiten?“ üblicherweise unter dem Abschnitt „gesundheitliche Beschaffenheit“ zu finden.

Verletzung der Aufklärungspflicht als grober Behandlungsfehler?

Verletzung der Aufklärungspflicht als grober Behandlungsfehler?

Das Patientenrechtegesetz, das in das BGB vor einigen Jahren eingefügt wurde, gilt grundsätzlich nicht für die Veterinärmedizin. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) einige Grundsätze ausdrücklich auch für den Bereich der Veterinärmedizin übernommen.

LPO 2024: Das wird neu ab 1. Januar

LPO 2024: Das wird neu ab 1. Januar

Neue Leistungsprüfungsordnung tritt ab 2024 in Kraftn weniger als drei Monaten tritt die neue Leistungsprüfungsordnung (LPO) in Kraft. In über zweijähriger Arbeit hat die Abteilung Turniersport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zusammen mit Vertretern der Landespferdesportverbände und der Deutschen Richtervereinigung, den Disziplin-Ausschüssen des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR) sowie weiteren Experten das Regelwerk auf Herz und Nieren überprüft, korrigiert und angepasst.

Was man wissen sollte - Kurz und bündig

Was man wissen sollte - Kurz und bündig

In diesem Beitrag werden wichtige Leitsätze aus gerichtlichen Entscheidungen wiedergegeben und kommentiert. Grundsätzlich sind eingetragene Reitvereine Mitglieder des jeweiligen Pferdesportverbandes, der wiederum Mitglied des Landes-Sportbundes ist.

Ein Tornado als Auslösung der Panik eines Weidepferdes

Ein Tornado als Auslösung der Panik eines Weidepferdes

Der von einem Kampfflugzeug (Tornado) ausgehende Lärm war die Ursache für das Erschrecken eines auf der Weide gehaltenen Pferdes. Die Fluchtreaktion des Pferdes hat zu dessen Verletzung geführt. Der Beispielsfall weckt grundlegende Fragen zur Haftung, insbesondere zur mitwirkenden Tiergefahr auf.

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag

Tritt im Rahmen eines Pferdeeinstellungsvertrages ein Schaden ein, so können dem geschädigten Pferdeeigentümer Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zukommen. Allerdings gibt es dazu bereits viele Gerichtsentscheidungen, in denen aufgezeigt wird, dass die Beweisvorteile ihre Grenzen haben.

Schmerzensgeld auch bei vom Pferd veranlasster Hilfeleistung

Schmerzensgeld auch bei vom Pferd veranlasster Hilfeleistung

Schon oft war die Haftung des Tierhalters Gegenstand meiner Beiträge im Reiterjournal. Meistens geht es dabei um die Haftung des Tierhalters für einen Schaden, der von seinem Pferd verursacht wurde. Aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt ist abzuleiten, dass die Tierhalterhaftung auch denjenigen schützt, der sich durch das Verhalten des Pferdes zum Eingreifen veranlasst sieht.

Tierärztliche Aufklärungspflicht

Tierärztliche Aufklärungspflicht

An einen Tierarzt werden bezüglich der Aufklärungspflicht gegenüber dem Pferde-eigentümer deutlich geringere Anforderungen gestellt als an den Human-mediziner im Verhältnis zum Patienten. Der wesentliche Grund liegt darin, dass der humanmedizinische Eingriff überhaupt nur gerechtfertigt ist, wenn der Patient über Art und Risiko der Maßnahme umfassend informiert ist.

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