Schon mehrfach entschieden wurden Fälle, bei denen der Verkäufer die Kaufuntersuchung in Auftrag gegeben hat, im Nachhinein aber festgestellt wurde, dass das Ergebnis fehlerhaft ist. Es stellt sich dann die leider nicht einheitlich durch die Gerichte beantwortete Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen der Käufer Ansprüche gegenüber dem Tierarzt hat.