Für den Käufer eines Pferdes ist es natürlich ärgerlich, wenn schon wenige Wochen nach Übergabe eine Lahmheit auftritt. Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, könnte der Käufer auf die Idee kommen, vom Vertrag zurückzutreten mit der Begründung, dass der „Mangel“ sich innerhalb von sechs Monaten gezeigt hat.