Dass Ausritte nicht nur mit Gefahren für den Reiter, sondern auch für das Pferd selbst verbunden sind, zeigt ein Fall, über den das Amtsgericht Aalen im Frühjahr dieses Jahres zu entscheiden hatte. Dabei spielte insbesondere die Frage eines etwaigen Mitverschuldens der Geschädigten eine wesentliche Rolle.