Zungenverletzungen sind bei Pferden nicht selten. Die k?nnen sich Pferde selbst beibringen, aber auch durch Artgenossen oder auch durch Reiterhand verursacht sein. Bei Haftungsfragen stellt sich das Problem einer eventuellen Wertminderung.Die veterinärmedizinische Beurteilung Soweit Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten Zungenverletzungen von Reitpferden sind, liest man regelmä?ig, dass das verletzte Pferd nicht mehr beeinträchtigt ist, wenn die Verletzung der Zunge ausgeheilt ist.