Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass der Käufer eines Pferdes nicht erwarten kann, ein Idealpferd zu erhalten. Das Gericht trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Pferde Lebewesen sind, die individuelle, teilweise auch negative Eigenschaften haben und die zudem einer ständigen Veränderung unterliegen, nicht zuletzt durch Älterwerden.