Anpassungen zu den Corona-Bestimmungen

Erschienen am 06.07.2020

Zum 10. Juli 2020 gibt es folgende Änderungen:

Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es wird künftig keine strikte Vorgabe mehr geben, mit wie vielen Personen man sich im öffentlichen Raum treffen und bewegen darf. Empfohlen wird allerdings, soziale Kontakte auch weiterhin auf das Notwendige zu beschränken, den Personenkreis möglichst konstant zu halten, wo immer möglich, Abstand zu halten und dort, wo das nicht möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Es bleibt dafür bei den Abstandsregeln - mindestens 1,5 Meter - und der Pflicht, in bestimmten Situationen, zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr oder im Wartebereich von Arztpraxen, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Sportwettkämpfe mit Zuschauerinnen und Zuschauern (200 bei Innen-, 500 bei Außenveranstaltungen) sind im landesweiten Freizeit- und Breitensport wieder möglich. „Das konstant niedrige Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt auch im Sport eine weitgehende Öffnung“, sagte Sportministerin Stefanie Drese. Dies galt bereits für kontaktlose Sportarten und soll nunmehr auch für Sportarten mit Körperkontakt ermöglicht werden. „Ich begrüße diese Entscheidung aus sozialen und sportfachlichen Gründen sehr. Das freut mich besonders für die vielen Sport treibenden Kinder und Jugendlichen in unserem Land, die sich bald wieder in Wettkämpfen messen können und deren Eltern zuschauen können“, so Drese. Die Öffnung des Sportbetriebes auch für Zuschauende gilt für den Freizeit -, Breiten - und Leistungssportbereich. „Die Anzahl der sich gleichzeitig auf oder in der Sportanlage befindenden Personen beträgt maximal 500 im Außenbereich und 200 in überdachten Veranstaltungsorten“, sagte Drese. Besondere Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, müssen von den jeweiligen Veranstaltern getroffen werden. Der Landesverband MV für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V. hat sein pferdesportspezifisches Konzept der Entwicklung angepasst und stellt es allen Veranstaltern zur Verfügung.

Veranstaltungen sind künftig mit bis zu 200 Personen im Innen- und 500 Personen im Außenbereich beim Einhalten von Abstandsregeln erlaubt. Ausnahmegenehmigungen für maximal 400 Personen im Innen- sowie höchstens 1.000 Personen im Außenbereich sind möglich.

Abschaffung der 50-Meter-Regel beim Außerhausverkauf, zum Beispiel beim Eisverkauf. Dennoch sollte Abstand eingehalten werden.

Die neue Verordnung tritt zum 10. Juli in Kraft treten. Die nächste große Entscheidungsrunde mit Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden soll am 4. August 2020 stattfinden.

 

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