Neue Pflichten für Veranstalter von PLS- Datenblatt Pferd

Erschienen am 09.06.2020

Berlin/ Warendorf/ Rostock (FN/ LV MV). Durch den am 31. März 2020 neu eingefügten § 3a („Veranstalt-ungen mit Einhufern) der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung) des Bundes-ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind Veranstalter ab sofort dazu verpflichtet, die im beigefügten Formular aufgeführten Informationen über die teilnehmen-den Pferde zu erfassen, aufzu-bewahren und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung (BV, PLS oder sonstige Veranstaltung mit Pferden/ Ponys) ist daher gemäß der genannten Verordnung das beigefügte ausgefüllte Formular zwingend erforderlich. Die derzeitige Anwesenheitsliste der Reiter für das Betreten des Geländes von PLS kann nicht verwendet werden. Aufbewahrungsfristen von einer längeren Zeit als 4 Wochen sind einzuhalten, Datenschutz und rechtliche Rechtsgrundlagen sprechen zudem dagegen. Werte Veranstalter, werte Meldestellen schicken Sie bitte dieses Formular an die teilnehmenden Pferdesportler, damit es bereits zu Hause ausgefüllt werden kann. Ein Kurzvermerk zum Ausfüllen muss ab sofort in die Besonderen Bestimmungen der jeweiligen Ausschreibung eingefügt werden.

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