SVLFG kann derzeit keine Altersrenten bewilligen

Erschienen am 27.08.2018

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) muss die Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten vorerst aussetzen.

Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die Hofabgabe in der jetzigen Ausgestaltung als Altersrentenvoraussetzung für verfassungswidrig erklärt hat. Das BVerfG begründet dies in seinem Urteil vom 9. August mit der Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Gleichheitssatzes. Zugleich wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, die Verfassungswidrigkeit zu beheben.

Diese Entscheidung hat zur Folge, dass Gerichte und die SVLFG ihre Entscheidungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber nicht auf die beanstandete Vorschrift stützen dürfen. Die SVLFG benötigt eine Grundlage, um Altersrenten (ggf. vorläufig) bewilligen zu können. Hierzu befindet sie sich mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA), in Abstimmung. Bis zur Antwort des BVA bedeutet dies:

"Wir bedauern, dass es hierdurch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommt. Unseren Versicherten wird hierdurch aber kein weiterer Nachteil entstehen. Beantragte Renten werden - sobald der SVLFG die rechtliche Entscheidungsgrundlage vorliegt - ab Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend bewilligt", so SVLFG-Vorstandsvorsitzender Martin Empl.

Die SVLFG weist ausdrücklich darauf hin, dass Rentenanträge unverändert zu stellen sind, um eine spätere reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.  (SVLFG)

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