Schon oft war die Haftung des Tierhalters Gegenstand meiner Beiträge im Reiterjournal. Meistens geht es dabei um die Haftung des Tierhalters für einen Schaden, der von seinem Pferd verursacht wurde. Aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt ist abzuleiten, dass die Tierhalterhaftung auch denjenigen schützt, der sich durch das Verhalten des Pferdes zum Eingreifen veranlasst sieht.