LPO 2018: Neuerungen für Springreiter

Erschienen am 28.11.2017

Warendorf (fn-press). Vor allem für Springreiter bringt die neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO 2018) einige Neuerungen mit sich, unter anderem zwei neue Stil-Springprüfungen sowie das "Revival" eines früher beliebten Formats, der "Spring-LP mit steigenden Anforderungen". Darüber hinaus wurde das Regelwerk an einigen Stellen präzisiert, richtig gestellt oder an die gelebte Praxis angepasst.

Bei der Spring-LP mit steigenden Anforderungen sind die beiden ersten Sprünge niedriger als die ausgeschrieben Klasse. Bei einem A**-Springen entsprechen sie also A*-Niveau. Die beiden letzten Sprünge haben das Format der darüber liegenden Klasse, im Beispiel also der Klasse L. Bei der neuen Spring-LP mit Mindeststilnote erhält jeder Reiter zunächst eine Stilnote. Falls die Grundnote 6,5 oder besser ausfällt, wird das Paar nach Fehler und Zeit gewertet und rangiert. Alle Paare mit einer Grundnote von weniger als 6,5 ordnen sich dahinter ein, in der absteigenden Reihenfolge ihrer Stilnoten. Ebenfalls neu ist die Stil-Spring-LP mit Zeitpunkten. Bei dieser kann ein Reiter seine Stilnote dadurch erhöhen, dass er schneller als erlaubt ins Ziel kommt. Für jede angefangene Sekunden unterhalb der erlaubten Zeit wird ihm 0,1 Punkt zur Note hinzugerechnet. Beide neue Prüfungen sollen dazu stilistisch gutes und gleichzeitig flottes Reiten fördern. Sie sollen aber nicht zu einem wilden kopflosen Reiten führen. Ein solches wird durch die entsprechende Stilnote abgestraft.

In veränderter Form kommen ab 2018 auch die Stil-Springprüfungen mit Standardanforderungen daher, insofern dass der Parcours künftig aus verschiedenen Modulen selbst zusammengesetzt werden kann. Diese verschiedenen Module, wie beispielsweise eine Volte im Trab oder ein In-Out, sind im Aufgabenheft beschrieben und sollen für eine flexiblere Gestaltung der Kurse dienen. Zusätzlich gibt es außerdem die Springpferdeprüfung ab 2018 auch in der Klasse M**.

Für Springreiter besonders relevant sind aber auch Neuerungen im Allgemeinen Teil der LPO 2018. Dazu zählt die Zulassung des Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz erst ab Springprüfungen der Klasse M**. Beim Überwinden von Hindernissen bleibt die Verwendung des Schlaufzügels weiterhin verboten. Ebenfalls erst ab M** (bislang M*) gilt die freie Wahl der Zäumung. Ferner gilt, dass Gamaschen und alle sonstigen zum Schutz der Pferdebeine erlaubten Ausrüstungsgegenstände nicht nur korrekt anzulegen sind, sie dürfen mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen auch grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Zu diesem Zweck ist auch ein Verlassen des Vorbereitungsplatzes nicht zulässig. Sollte im Verlauf der Vorbereitung dennoch eine Änderung erwünscht oder notwendig sein, ist dies durch den Teilnehmer der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz anzuzeigen und hat in dessen Gegenwart zu erfolgen. Die Nichtanzeige der Änderung des Beinschutzes ist als "unsportliches Verhalten" zu werten.

Neu in der LPO 2018 steht außerdem, dass

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