LPO 2013

Erschienen am 13.02.2013

Geschlossene Prüfungen - Segen oder Fluch?

Es war ein ehrenwerter Gedanke, mit der LPO 2013 ein System einzuführen, das den Reitern, die den Pferdesport überwiegend nur in ihrer Freizeit ausüben, mehr Platzierungschancen einräumt. Im direkten Aufeinandertreffen dieser Reiter mit denen, die den Pferdesport intensiv und beruflich ausüben, haben die "Freizeitreiter" in der Regel kaum Chancen in die Platzierung zu kommen.

Nun sind alle Dressur- und Springreiter gemäß der neuen LPO 2013 in zwei Lager eingeteilt worden. Die "vermeintlich" leistungsschwächeren haben ein "A" auf ihrer Turnierjahreslizenz und die übrigen ein "B". Vorgeschrieben ist in der neuen LPO, dass Veranstalter nationaler Turniere 20% der Dressur- und Springprüfungen von Klasse A bis M als sogenannte "geschlossene Prüfungen" ausschreiben müssen, in denen nur Reiter der Variante A starten dürfen.

Die Landeskommission Mecklenburg-Vorpommern begrüßt ausdrücklich den Gedanken, mehr für die leistungsschwächeren Reiter zu tun und ihnen separate Prüfungen anzubieten. Als jedoch bekannt wurde, welche Kriterien für die Einstufung in A- und B-Reiter gelten, wurden sofort schriftlich Bedenken bei der Abteilung Turniersport der FN angemeldet und diese bei der Beschlussfassung zur LPO 2013 Anfang Mai 2013 nochmal durch mündliche Stellungnahmen untermauert.

In Variante A sind solche Reiter eingestuft worden, die im letzten Turnierjahr (01.10.2011 bis 30.09.2012):
- Leistungsklasse 2-6 sind
- nicht in Drei-Sterne Prüfungen der schweren Klasse gestartet sind und
- im genannten Zeitraum nicht mehr als drei verschiedene Pferde/Ponys platziert hatten.

Wir kritisieren vor allem, dass die Zahl der platzierten Pferde ein Kriterium ist und halten es für ungerecht, dass z.B. Leistungsklasse 2 Reiter, die regelmäßig in Zwei-Sterne-Prüfungen erfolgreich sein können, aber nicht mehr als drei Pferde platziert hatten, zu den schwächeren Reitern zählen, in Variante A eingestuft wurden und damit ihre jungen oder leistungsschwächeren Pferde in geschlossenen Prüfungen reiten können.

Andererseits wurden Reiter, die in der Regel A- und L-Springen reiten, sich gelegentlich vielleicht auch mal in Ein-Sterne M-Springen versuchen, nur deshalb in Variante B eingestuft wurden und damit nicht in geschlossenen Prüfungen reiten dürfen, weil sie mehr oder weniger zufällig vier oder fünf Pferde/Ponys platziert hatten. Wie schnell das geht, kann jeder schnell nachvollziehen, wenn Reiter im Herbst vielleicht Pferde von Besitzern geritten haben die dann verkauft wurden oder an andere Reiter gingen und ihnen im laufenden Jahr dann andere Pferde zur Verfügung standen.

Da Änderungsvorschläge kein Gehör fanden, hat sich der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern als einziger bei der Beschlussfassung zur neuen LPO der Stimme enthalten, um in seinen LK-Bestimmungen Modifikationen vornehmen zu können. Dass dies richtig war, zeigen die inzwischen bei der FN eingehenden Stimmen, die schon wieder, nachdem die Konturen jetzt deutlicher erkennbar werden, eine Änderung herbeiführen wollen.

Erst eine namentliche Aufstellung, der Reiternamen, die in Variante B eingestuft sind, also nicht an geschlossenen Prüfungen teilnehmen können, machte deutlich, dass die Einstufungskriterien völlig misslungen sind. In Mecklenburg-Vorpommern sind mindestens 40 Reiter der Leistungsklassen 4 bis 6 in Variante B eingestuft, die keinesfalls zu den Berufsreitern gehören, noch regelmäßig in höheren Klassen reiten. Wenn sich sogar Ponyreiter und Junioren darunter befinden, wird ganz deutlich, dass die LPO-Regelung, wie sie derzeit getroffen wurde, das Ziel völlig verfehlt, den schwächeren Reitern mehr Platzierungschancen einzuräumen und demzufolge keinen Bestand haben kann!

Die LK-Bestimmungen in MV sehen vor, dass das System der geschlossenen Prüfungen für Dressur überhaupt nicht angewandt werden braucht, es sei denn die Veranstalter wollen es ausdrücklich. Und im Springen wird mit dem Hinweis "sollte eingeführt werden" und "die Landeskommission kann Ausnahmen genehmigen", deutlich gemacht, dass diese LPO-Regelung vor allem dort, wo es aus Erfahrungen ohnehin nur geringe Nennungszahlen gibt, ebenfalls nicht in vollem Umfang angewandt werden muss.

Bei dieser Gelegenheit geben wir den Veranstaltern nochmal mit Nachdruck auf den Weg, solche Prüfungen als "geschlossen" auszuwählen, die aus Erfahrung ohnehin geteilt werden mussten und dann von vornherein in der Ausschreibung als zwei identische Prüfungen auszuschreiben. Die eine geschlossen für Reiter der Variante A und die zweite für Reiter der Variante B. Damit wird kein Reiter ausgeschlossen und wenn die Zahl der verlangten Nennungen, die man dann bei 15-20 ansiedeln kann, nicht zustande kommt, können diese beiden Prüfungen beim Turnier wieder zu einer zusammengeführt werden und sind dann natürlich offene Prüfungen. Damit Reiter der Variante A nicht in beiden Prüfungen starten können (was sie nach LPO könnten) sollten die identischen Prüfungen wegen des Gleichheitsgrundsatzes gegenseitig gehandicapt werden.

Zum Schluss sei mir noch die Bemerkung gestattet, dass wir mit dem Ranglistenpunktesystem seit Jahren ein bewährtes Kriterium hatten, mit dem wir leistungsschwächere Reiter von leistungsstärkeren trennen konnten und können. Dieses System sollte weiter ausgebaut und schon bei Abfassung der Ausschreibung vermehrt angewandt werden. Was wir jetzt haben wird dem Grundgedanken nicht gerecht und wenn Veranstalter ohne viel nachzudenken einfach eine oder zwei Prüfungen als "geschlossen" ausschreiben und nicht doppelt, werden viele leistungsschwächere Reiter ausgeschlossen. Das sollte um jeden Preis verhindert werden.  (Franz Wego)

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