LPO 2013 und Aufgabenheft

Erschienen am 02.11.2012

Zwei-Säulen-Prinzip bei den Leistungsklassen

Warendorf Im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Weimar hat der Beirat Sport in diesem Frühjahr die neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) und die Änderungen zum Aufgabenheft Voltigieren verabschiedet. Danach gibt es ab 1. Januar 2013 im Gruppenvoltigieren sechs (statt bisher fünf) Leistungsklassen sowie eine Unterteilung in Turniersport (LK 6 bis 3) und Spitzensport (LK 2 und 1). "Von dem neuen Zwei-Säulen-Prinzip versprechen wir uns eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit mit den anderen Pferdesportdisziplinen", sagt Kerstin Nimmesgern (Hamburg), Mitglied des Fachbeirats Voltigieren des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR).

Im Detail ergeben sich für den Voltigiersport folgende Änderungen:
Leistungsklasse 6 bis 3 (A- bis M**-Gruppen): In diesen Leistungsklassen sind ab 2013 durchgängig nur 8er-Gruppen zu finden. Das Pflicht- und Kürprogramm bleibt unverändert. Ein Wechsel in die Leistungsklasse 2 (S*) muss nicht mehr erfolgen. Ist ein Wechsel nach Qualifikation in die Leistungsklasse 2 erfolgt, ist ein Rückwechsel in die Leistungsklasse 3 in der laufenden Saison nicht mehr möglich. Das Einwechseln eines Alternativvoltigierers ist nicht mehr möglich. Bei Ausfall eines Gruppenmitglieds wird auf den Reservevoltigierer zurückgegriffen.

Leistungsklasse 2 und 1 sowie Juniorgruppen (S*- bis S**-Gruppen): In diesen Leistungsklassen zählen die Gruppen durchgängig sechs Voltigierer. Das Pflicht- und Kürprogramm wird getrennt absolviert. Es ist keine doppelte Startmöglichkeit in M** und S mehr möglich.

Folgende Qualifikations- bzw. Aufstiegsnoten werden benötigt:
- 2 mal Wertnote 6,5 oder höher in M = Qualifikation für die LK 2 (S*)
- 2 mal Wertnote 7,0 oder höher in M = Qualifikation für die LK 1 (S**)
- 2 mal 7,0 oder höher in S* = Aufstieg in die LK 1 (S**)

Weiterhin ändert sich das Pflichtprogramm für die S- und Junior-Gruppen. Laut Aufgabenheft wird zukünftig bei den S-Gruppen folgendes Pflichtprogramm geturnt: Aufsprung, Fahne, Mühle, Schere 1. Teil, Schere 2. Teil, Stehen, Flanke 1. Teil, Flanke 2. Teil. Dieses wird in einem Block gezeigt.

Bei den Junior-Gruppen wird folgendes Pflichtprogramm verlangt: Aufsprung, Grundsitz, Fahne, Mühle, Schere 1. Teil, Schere 2. Teil, Stehen, Wende nach außen.

Leistungsklasse 3 bis 1 (Einzelvoltigieren L - S)
Auch beim Einzelvoltgieren hat sich das Pflichtprogramm geändert. Die Pflicht der Leistungsklasse 1 und 2 beinhaltet folgende Übungen: Aufsprung, Fahne, Mühle, Schere 1. Teil, Schere 2. Teil, Stehen, Flanke 1. Teil und Flanke 2. Teil.

Die Einzelvoltigierer der Leistungsklasse 3 zeigen folgende Pflicht: Aufsprung, Grundsitz, Fahne, Stehen, Stützschwung vl mit geschlossenen Beinen, Halbe Mühle, Stützschwung rl mit offenen Beinen, Abgang nach innen.

Außerdem wird die Leistungsklasse 3 für Leistungsprüfungen der Klasse M* umbenannt in Leistungsprüfung der Klasse L.

Doppelvoltigieren: Ab 2013 können Voltigierer ab dem 14. Lebensjahr an Prüfungen im Doppelvoltigieren teilnehmen. Hierzu benötigen beide Teilnehmer das DVA II und müssen im Besitz einer Jahresturnierlizenz sein.

Richtereinsatz: Hier gibt es ab 2013 zwei generelle Änderungen, die nicht nur im Voltigieren gelten. Dazu gehört die Richter-Rotation. Gemäß § 56 darf ein Richter zukünftig nicht mehr als fünf aufeinander folgenden Jahren auf einer PLS tätig sein. Von der Vorschrift, dass pro Veranstaltungsjahr mindestens ein Richter auszutauschen ist, sind Voltigierprüfungen allerdings ausgenommen.

Darüber hinaus wurde die Bezeichnungen "gemeinsames" und "getrenntes" Richten abgeschafft. Künftig wird nur noch zwischen dem Richten in (Gesamt-)Wertnoten und Richten mit Einzelnoten gemäß Notenbogen unterschieden. Letzteres gilt im Voltigieren und wird wie folgt angewendet:

- In Leistungsprüfungen der Klasse A bis L richten mindestens ein anerkannter Richter mit der erforderlichen Qualifikation sowie ein Richteranwärter auf einer Richterposition.

- In Leistungsprüfungen der Klasse M richten mindestens zwei anerkannte Richter mit der erforderlichen Qualifikation auf getrennten Richterpositionen.

- In Leistungsprüfungen der Klasse S und Junior kommen mindestens drei, höchstens 6 anerkannte Richter mit der erforderlichen Qualifikation auf getrennten Richterpositionen zum Einsatz. (fn-press)

Warenkorb

Sie haben 0 Artikel in Ihrem Warenkorb

Warenkorbwert: 0,00€