FN-Bundesstutenschau Fjordpferde in Zweibrücken

Erschienen am 05.04.2019

Vergabe der FN-Bundesprämien am 3. August

Am 3. August geht es in Zweibrücken für die Fjordpferdestuten um die Vergabe der Bundessiegertitel und die FN-Bundesprämien. Die Bundesstutenschau wird durch den Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar, die Interessengemeinschaft Fjordpferde (IGF) sowie die Deutschen Reiterlichen Vereinigung durchgeführt.

Zugelassen sind dreijährige und ältere Fjordpfedestuten zugelassen, die im Stutbuch I oder II eines der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Zuchtverbandes eingetragen sind. Achtjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein Fohlen gebracht haben. Die Stuten können nur von dem Verband benannt werden, bei dem sie im Zuchtbuch eingetragen sind, müssen jedoch nicht die Lebensnummer des nennenden Verbandes besitzen. Die jeweiligen Klassen werden je Alter der Stute eingeteilt. Zudem wird es ein Wettbewerb mit Stutenfamilien (Mutter mit zwei Töchtern, Großmutter, Mutter, Tochter, drei Töchter einer Mutter) geben. Alle Stuten einer Familie müssen in anderen Klassen vorgestellt werden. In einem gemeinsamen Richtverfahren werden die Stuten einzeln an der Hand auf dem Dreieck (Stand, Schritt und Trab) vorgestellt und anschließend auf dem Schrittring rangiert. Beurteilungsmerkmale für die Rangierung sind die im Zuchtziel festgelegten Kriterien wie Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Trab, Schritt und Gesamteindruck.
Gekürt werden eine FN-Bundessiegerstute Jung und Alt sowie eine FN-Bundessiegerfamilie. Darüber hinaus wird es eine IGF-Bundesstutenschau für zweijährige Stuten und den IGF- Zukunftspreis für dreijährige Stuten anlässlich der FN-Bundesstutenschau im Landgestüt Zweibrücken geben.
Nennungsschluss für die FN-Bundesstutenschau Fjordpferd ist Freitag, 5. Juli. Auf dem Gelände des Landgestüts Zweibrücken stehen für die Stuten Boxen und Paddockflächen zur Verfügung, die bei der Nennung bestellt werden können.
Vergabe der FN-Bundesprämien
Bei beiden FN-Bundestutenschauen können die Stuten die FN-Bundesprämie erhalten. Um eine Bundesprämie bekommen zu können, müssen die Stuten in einem der FN angeschlossenen anerkannten Zuchtverband im Stutbuch I eingetragen und nach Vorgabe der Zuchtverbandsordnung (ZVO) leistungsgeprüft sein. Die FN-Bundesprämie erfolgt mit Eintragung auf der Zuchtbescheinigung, Urkunde und Plakette, wenn die Stuten mit einer Arbeitsendnote von 8,0 oder höher anlässlich einer FN-Bundesschau bewertet worden sind.
Dreijährige Stuten können eine Anwartschaft für die Vergabe der FN-Bundesprämie erhalten. Wenn die Stuten bei dieser Schau eine Arbeitsnote von 8,0 und höher erhalten haben und gemäß der Zuchtverbandsordnung (ZVO) bis spätestens fünfjährig leistungsgeprüft sind, bekommen sie nachträglich eine von der FN vergebene Bundesprämie, verbunden mit Urkunde und Plakette.

Verpflichtende Impfungen
Alle teilnehmenden Stuten bei den beiden FN-Bundesschauen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für eine Kontrolle der Impfungen gegen Influenza durch den Veranstalter muss der Equidenpass mit dem Impfnachweis mitgeführt werden. Auf Grund der aktuellen Ausbrüche der Influenza in Deutschland gelten die Impfbestimmungen der LPO. Die Bestimmungen geben folgende Impfungen vor: Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind von einem Tierarzt wie folgt durchzuführen und von diesem entsprechend, einschließlich Unterschrift und Stempel, im Equidenpass zu dokumentieren:

  1. Grundimmunisierung: Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei den ersten zwei Impfungen ist ein Abstand von mind. 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen nach der zweiten Impfung durchzuführen.
  2. Wiederholungsimpfungen: Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen durchzuführen.

Eine Teilnahme an den FN-Bundesschauen ist möglich, wenn:

  1. bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind,
  2. bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind,
  3. bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde.

Stuten, die keinen korrekten Impfstatus gegen Influenza gem. LPO aufweisen, dürfen nicht an den FN-Bundesschauen teilnehmen. Impfexperten gehen davon aus, dass Pferde, die korrekt gem. LPO gegen Influenza geimpft sind, einen umfangreichen Schutz gegen Influenza aufweisen.


Verfügbarkeit der Ausschreibungen
Da in der Sitzung des Beirates Zucht im Mai diesen Jahres noch über eine erweiterte Anwartschaft der FN-Bundesprämien für vierjährige Stuten abgestimmt werden soll, können die kompletten Ausschreibungen erst Anfang Mai unter www.pferd-aktuell.de/bundesschauen veröffentlicht werden.

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