Die Polizeireiterstaffel Hessen sucht neue Einsatzpferde

Erschienen am 17.08.2018

Die Polizeireiterstaffel Hessen, mit Sitz in Frankfurt am Main, sucht neue Dienstpferde. Nachstehend die Ankaufsprozedur und das Anforderungsprofil.

Unsere Verbandsgeschäftsstelle organisiert bei mindestens fünf termingerecht angebotenen Pferden in Abhängigkeit von den Angebotsadressen zeitnah einen Vorstellungstermin in Mecklenburg Vorpommern an einem für die Anbieter möglichst zentralen Ort mit Reithalle.

Ankaufsprozedur:

Das Ankaufsprozedere sieht wie folgt aus. Ein angebotenes Pferd wird am festgelegten Vorauswahlort durch den Ausbildungsleiter der Polizeireiterstaffel in Augenschein genommen und zur Probe geritten. Dabei wird das Pferd auch leichten äußeren Einflüssen wie z.B. Fahne oder Ratsche ausgesetzt um zu sehen wie es reagiert und wie schnell es sich unter Umständen an diese Veränderung im Umfeld gewöhnt.

Sollte von Seite der Polizeireiterstaffel Hessen entschieden werden, dass das jeweilige Pferd in Frage kommen könnte wird es für 8 Wochen in einen sog. Nutzungsvertrag übernommen. D.h. das Pferd wir von der Polizeireiterstaffel Hessen zur Probe übernommen, weiter ausgebildet und an die polizeiliche Arbeit herangeführt. Alle laufenden Kosten wie Hufbeschlag oder tierärztliche Behandlungen werden in dieser Zeit durch das Land Hessen übernommen.

Im Nachgang zum Vorauswahltermin und vor Beginn der Probezeit ist zu Lasten des Verkaufsinteressenten zwingend eine große Ankaufsuntersuchung erforderlich um auszuschließen das unnötige Arbeit in ein Pferd mit Befund investiert wird. Für die klinische und röntgenologische Befundung werden nur die speziellen Veterinärformulare analog derer für Hengstkörungen anerkannt. Entsprechende Muster siehe Verbands-Hompage (sieh unten) - Button Körung - Veterinärunterlagen Reitpferde - Merkblätter RPF 01 - 07 und 09.

Über eine eventuelle teilweise bzw. vollständige Anerkennung bereits vorliegender Veterinärunterlagen in vorstehend vorgegebener Form entscheidet der Kaufinteressent. Die Röntgenaufnahmen dürfen in diesem Fall nicht älter als 3 Monate - gerechnet auf den Tag der Vorauswahl - sein.

Hinweis:

Ausnahmen zu diesem Ankaufsverfahren sind nicht möglich

Es wird seitens der Verbandes der Pferdezüchter für den Organisationsaufwand / Mieten / Hilfspersonal etc. eine Veranstaltungsumlage Netto von - 50,00 Euro für jedes angemeldete Pferd der Rasse Mecklenburger - und 70,00 Euro weiterer Rassen von FN-angeschlossenen Pferdezuchtverbänden erhoben. Eine Rückzahlung bei Nichtvorstellung oder Nichtabnahme erfolgt nicht.

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