4. Südwestmecklenburger Freispringwettbewerb in Redefin

Erschienen am 19.02.2018
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                             Ausschreibung                                  

Veranstalter:                      Pferdezuchtverein Redefin e.V.
Veranstaltungsort:            Reithalle Landgestüt Redefin
Veranstaltungstag:           Sonntag den 22.04.2018
Beginn:                               13.00 Uhr
Nennungsschluss:          17.04.2018   (mit Nennungsformular)

Nennungen an:                 Vors. Dieter Brüsch
                                              Lange Reihe 4, 19230 Redefin
                                             Tel.: 038854-62063; 015128312952
                                              E-Mail: pzv-redefin@web.de
                                              www.pferdezuchtverein-redefin@web.de

  1. 1.      Abteilung:      3- jährige Pferde aller Zuchtgebiete
  2. 2.      Abteilung:      4- jährige Pferde aller Zuchtgebiete
  3. 3.      Abteilung:      3- jährige Ponys aller Zuchtgebiete
  4. 4.      Abteilung:      4- jährige Ponys aller Zuchtgebiete
  5. 5.      Abteilung:      Vorstellung von Verkaufspferden (Meckl.) auf Anfrage

Bitte der Nennung eine Kopie der Eigentumsurkunde mit Namen und Größe des Pferdes beifügen u. evtl. Verkaufsabsichten anzeigen.

Vereinsmitglieder (PZV Redefin)=  10,-€,    Nichtmitglieder = 15,-€
Nenngeld:  bei Nennung fällig

Richtverfahren: Es werden drei Noten vergeben, jeweils von  0 - 10  für
                            Springvermögen, Springmanier u. Gesamteindruck.

Anzugsordnung:    Verbandspullover / Vereinspullover

Die Pferde / Ponys sollten in optimaler Kondition und gutem Pflegezustand (eingeflochten etc.) vorgestellt und zum Freispringen mit entsprechendem Beinschutz und Kopfnummern versehen sein.
Alle teilnehmenden Pferde müssen haftpflichtversichert, frei von ansteckenden Krankheiten und im Besitz einer gültigen Influenza-Schutzimpfung sein.
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Pferden, Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

Der Vorstand

                   

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