Schleswig-Holstein will Pferdesteuer verbieten - Tangstedt's Kommunalpolitiker wehren sich

Erschienen am 28.07.2017

Normalerweise ist die Erhebung der Pferdesteuer Angelegenheit der Gemeinden. Allerdings will die Landesregierung Schleswig-Holsteins den Gemeinden per Gesetz verbieten, ihre Pferdehalter zur Kasse zu bitten. Hintergrund ist ein Artikel im Grundgesetz, der ihnen das ermöglicht. Allerdings: In Tangstedt hat man schon angekündigt, sich zu wehren.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses der Gemeinde Tangstedt, Raymund Haeseler von der SPD, versucht schon seit 1990 eine Pferdesteuer einzuführen. Nun schien er endlich am Ziel. Bis die neue Regierung Schleswig-Holsteins dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Abstimmung vorgelegt hat, der den Kommunen die Einführung der Pferdesteuer verbieten will. Man rechnet mit einer breiten Unterstützung. Sogar die SPD hat signalisiert, die Besteuerung von Sport auszuschließen.

Eigentlich ist diese Art Steuer eine Angelegenheit der Kommunen. Aber die Landesregierung beruft sich auf Artikel 105 im Grundgesetz. Im Gesetzesentwurf heißt es:
"Das Land hat nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) die Gesetzesgebungskompetenz für die Pferdesteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Gesamtgesellschaftliche und sozialpolitische Erwägungen können es erfordern, bestimmte Bereiche dem Steuerfindungs- und Erhebungsrecht der Gemeinden zu entziehen." 

Solche "gesamtgesellschaftlichen und sozialpolitischen Erwägungen" seien im Falle der Pferdesteuer gegeben. Daher sieht die Lösung der Landesregierung so aus:
"Um die Besteuerung von Pferden zu verbieten, wird in § 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) ein zusätzlicher Absatz eingeführt, wonach auf das Halten von Pferden keine Steuern erhoben werden dürfen."

Von Seiten des Tangstedter Pferdesteuer-Verfechters Raymund Haeseler hieß es gestern Abend im Schleswig-Holstein Magazin des NDR, die Landesregierung versuche "auf Gutsherrenart, uns etwas von oben zu diktieren". Aktuell verzeichnet Tangstedt ein Haushaltsdefizit von 600.000 Euro. Die Pferdesteuer sollte 100.000 Euro zur Tilgung beitragen. Die Gemeinde will nun prüfen lassen, ob die Gesetzesänderung der Landesregierung zulässig ist.

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